Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels
1. Das Gewinnspiel “Gewinne eine Einladung zum Staatsfeiertag” wird von der Italienischen Botschaft in Wien – im Folgenden Botschaft genannt – auf Instagram durchgeführt.
Im Rahmen des vorliegenden Gewinnspiels, welches ausschließlich von der Botschaft entwickelt und beworben wird, dient Instagram nur als Kommunikationskanal.
Die Teilnahme am Gewinnspiel unterliegt den hier angeführten Bedingungen.
2. Teilnahme am Gewinnspiel
2.1. Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige Personen.
2.2 Die Teilnahme erfolgt auf Basis von “Like, follow and tag your friends” nach einem Einladungs-Posting zum Gewinnspiel auf der Instagram-Seite der Botschaft (italyinaustria). Aufrufe zum Gewinnspiel werden auch auf den anderen Social-Media-Kanälen der Botschaft (FB, Twitter, LinkedIn) veröffentlicht, aber die Teilnahme am Gewinnspiel kann nur über Instagram erfolgen.
2.3 Die Auslosung des Gewinners/in erfolgt nach Ablauf des online genannten Zeitraumes und nach den im Einladungs-Posting dargelegten Modalitäten. Die Auswahl des/der Gewinners/in wird auf den Social-Media-Plattformen veröffentlicht. Sollte ein/e Teilnehmer/in gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, so ist die Botschaft berechtigt, ihn/sie vom Gewinnspiel auszuschließen.
2.4 Die Teilnahme ist nur in dem von der Botschaft auf Instagram genannten Zeitraum möglich.
2.5 Der/die Gewinner/in wird über die Funktion „Private Nachricht“ des Accounts italyinaustria informiert.
2.6 Der/die Gewinner/in muss seine/ihre Kontaktdaten per „privater Nachricht“ innerhalb von 72 Stunden nach ersten Gewinnbenachrichtigung dem Instagram-Account italyinaustria übermitteln.
3. Preis
3.1 Der Preis besteht aus einer Einladung für zwei Personen zum italienischen Staatsfeiertag am 2. Juni 2023.
3.2 Ein Anspruch auf Abgeltung des Preises oder eine Barablöse besteht nicht.
3.3 Der Preis darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
3.4 Meldet sich ein/e Gewinner/in nicht innerhalb von 72 Stunden nach der ersten Gewinnbenachrichtigung, so verfällt sein/ihr Anspruch und die Botschaft kontaktiert den/die durch Auslosung ermittelten 2. Gewinner/in. Die Inanspruchnahme des Preises wird direkt vom Personal der Botschaft mit dem/der Betreffenden vereinbart.
3.5 Der/die Gewinner/in darf an der Feier am 2. Juni in Wien teilnehmen können, und zwar an dem Tag und zu den Uhrzeiten, die zu gegebener Zeit bekannt gegeben werden.
3.6 Die Botschaft haftet nicht für Unfälle, die dem/der Gewinner/in während des Empfangs zur Feier des Staatsfeiertages am 2. Juni zustoßen könnten.
3.7 Datenschutz (gemäß EU-DSGVO 2016/679)
Die Botschaft ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der TeilnehmerInnen im Rahmen der Durchführung des Gewinnspieles zu verarbeiten. Die Datenverarbeitung erfolgt so, dass die erforderliche Sicherheit und Vertraulichkeit gewährleistet wird und kann unter Einsatz von manuellen, papiergestützten, computergestützten und telematischen Instrumenten durchgeführt werden, welche für die Datenverarbeitung unter Berücksichtigung der in der EU-DSGVO 2016/679 vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen geeignet sind.
Der/die Gewinner/in erklärt sich ausdrücklich mit der oben genannten Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden und akzeptiert im Voraus, dass die Botschaft seinen/ihren Namen und Bilder/Videos im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Preises veröffentlichen darf.
3.8 Nach ihrem unanfechtbaren Ermessen hat die Botschaft das Recht, die vorliegenden Bedingungen aus technischen oder aus sicherheitstechnischen Gründen abzuändern.