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Verzicht auf die italienische Staatsbürgerschaft

1) Online-Terminvereinbarung

Für den Verzicht auf die italienische Staatsbürgerschaft muss ein Termin über das Prenot@mi-Portal vereinbart werden (Kategorie “Verzicht auf die italienische Staatsbürgerschaft”).


2) Erforderliche Unterlagen

Zu dem über das Prenot@mi-Portal vereinbarten Termin sind vom Antragsteller folgende Unterlagen mitzubringen:

  1. Von der italienischen Geburtsgemeinde oder (bei im Ausland Geborenen) von der italienischen Gemeinde der Geburtseintragung ausgestellter Auszug aus dem Geburtseintrag („estratto dell’atto di nascita“) mit aktuellem Austellungsdatum;
  2. Meldebestätigung mit Übersetzung in die italienische Sprache durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer, dessen Unterschrift durch die Konsularabteilung in Wien beglaubigt werden muss (siehe: Beglaubigungen und Übersetzungen)
  3. Bescheid über die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft inkl. Übersetzung ins Italienische durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer (siehe: Beglaubigungen und Übersetzungen); es ist notwendig den Originalbescheid zum Abgleich vorzulegen; Bitte beachten Sie: Der Bescheid muss vor Kurzem ausgestellt worden sein. Er darf (am Tag des Termins für die Verzichtserklärung) in keinem Fall älter als 2 Jahre sein (alternativ kann ein aktueller Staatsbürgerschaftsnachweis vorgelegt werden).
  4. Italienischer Staatsbürgerschaftsnachweis – Dieser kann von der Konsularabteilung am Tag des Termins ausgestellt werden.
  5. Alle im Besitz des Antragsstellers befindlichen, von italienischen Behörden ausgestellten Ausweisdokumente (Reisepass und/oder Personalausweis)
  6. Zahlungsbestätigung der Überweisung des Betrags von EUR 250 auf das auf „Ministero dell’Interno D.L.C.I. – Cittadinanza”  lautende Bankkonto des Innenministeriums unter Angabe des Verwendungsweckes: Vorname, Nachname, „Rinuncia“ (Verzicht); IBAN:  IT54D0760103200000000809020, BIC/SWIFT-Code der italienischen Post: bei Auslandsüberweisungen BPPIITRRXXX, bei Eurogiro-Überweisungen: IBPITRA
  7. österreichisches Ausweisdokument

Im Anschluss an die Verzichtserklärung der italienischen Staatsbürgerschaft kann von der Konsularabteilung auf Anfrage des Antragsstellers eine deutschsprachige Bestätigung über den Verlust der italienischen Staatsbürgerschaft ausgestellt werden.

Am vereinbarten Tag der Verzichtserklärung hat der Antragsteller folgende Gebühren zu entrichten: Eur 50,– für den Staatsbürgerschaftsverzicht, Eur 15,– für die Erklärung über den Verzicht auf die italienische Staatsbürgerschaft (sofern benötigt).
Die Bezahlung der Gebühren kann in bar oder per Bankomat/Debitkarte (NICHT per Kreditkarte!) erfolgen.

 

Bitte beachten Sie, dass minderjährige italienische Staatsbürger die italienische Staatsbürgerschaft nicht verlieren, auch wenn einer oder beide Elternteile auf die italienische Staatsbürgerschaft verzichten oder eine ausländische Staatsbürgerschaft annehmen. Italienische Staatsbürger können auf ihre Staatsbürgerschaft erst ab Volljährigkeit, d.h. mit Vollendung des 18. Lebensjahres, verzichten.
Insights
  • Kontakt:
    Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien
    Staatsbürgerschaftsabteilung
    Ungargasse 43
    1030 Wien
    Tel. 0043 1 713 56 71, Fax. 0043 1 715 40 30
    E-Mail: vienna.cittadinanza@esteri.it