Jeder italienische Staatsbürger, der – aus welchem Grund auch immer – seinen Wohnsitz für mehr als 12 Monate ins Ausland verlegt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 90 Tagen ins Register der im Ausland lebenden italienischen Staatsangehörigen (A.I.R.E.) eintragen zu lassen.
Von dieser Eintragungspflicht ausgenommen sind im Ausland tätige Staatsbeamte sowie saisonale Arbeitskräfte.
Die Eintragung ist einfach und kostenlos. Das Ansuchen um Eintragung kann persönlich gestellt werden oder durch Übermittlung der Unterlagen auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail erfolgen.
Für die Eintragung ins AIRE werden benötigt:
1) das mit den Daten aller im selben Haushalt lebenden Familienmitgliedern ausgefüllte A.I.R.E. – Eintragungsformular
2) VON JEDEM im selben Haushalt lebenden Familienmitglied:
a) gültiger italienischer Pass oder Personalausweis im Original (bei persönlichem Ansuchen) oder in Kopie (bei Übermittlung der Unterlagen per Post, Fax oder E- Mail)
b) österreichischer Meldezettel (Bestätigung der Meldung mit Hauptwohnsitz) oder vom österreichischen Außenministerium ausgestellte Legitimationskarte, jeweils im Original (bei persönlichem Ansuchen) oder in Kopie (bei Übermittlung der Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail)
Persönlich bei der Konsularabteilung in Wien eingereichte Anträge auf Eintragung ins AIRE-Register werden sofort bearbeitet.
Die per Post, Fax oder E-Mail erfolgten Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens bearbeitet. Nach der Eintragung (gewöhnlich innerhalb von ca. 60 Arbeitstagen) erhält der Antragsteller eine schriftliche Bestätigung.
Es wird ersucht, die Konsularabteilung über jegliche Änderungen der Personaldaten (Adressänderung, Übersiedelung, Rückkehr nach Italien, Änderung der Staatsbürgerschaft, Eheschließung, Scheidung, Geburt oder Sterbefall) zu unterrichten.
Bei einer Adressänderung ist die Übermittlung einer Kopie des neuen Meldezettels (per Post, Fax oder E-Mail) ausreichend. Dies ist insofern von großer Bedeutung, da es den Konsolaten ermöglicht, die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften italienischen Staatsbürger z.B. bei Wahlen und Volksbefragungen, an denen auch Auslandsitaliener teilnehmen können, zu erreichen. Die Auslandswählerlisten werden nämlich vom italienischen Innenministerium auf Basis der von den diplomatisch-konsularischen Vertretungen im Ausland übermittelten Daten erstellt.
Weitere allgemeine Informationen zum AIRE-Register (in italienischer Sprache) finden Sie auf der Webseite des Italienischen Außenministeriums:
http://www.esteri.it/MAE/IT/Italiani_nel_Mondo/ServiziConsolari/AIRE.htm