Die Italienische Botschaft führt eine Markterhebung zur Interessenbekundung bezüglich des Abschlusses eines Vertrages über die laufende Instandhaltung der elektrischen Anlage und Sanitäranlage der Palais Metternich und Sternberg, Sitz der Italienischen Botschaft und der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft, in Wien durch.
Die gegenständliche Bekanntmachung, welche ausschließlich dem Zweck dient, das Interesse einer möglichst großen Anzahl potenziell interessierter Wirtschaftsteilnehmer zu ermitteln, ist für die Botschaft in keinster Weise verbindlich. Die Botschaft behält sich das Recht vor, die Anzahl der in Frage kommenden Anbieter zu ermitteln, welche ein Einladungsschreiben zur Angebotserstellung erhalten werden, welches unter Einhaltung der Prinzipien der Transparenz, Rotation und Gleichbehandlung einzureichen ist.
Nach ihrem unanfechtbaren Ermessen behält sich die Botschaft ferner das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Dienstleistung nicht durchzuführen. Die eingereichten Interessenbekundungen haben den einzigen Zweck, die Bereitschaft mitzuteilen, zur Angebotseinreichung eingeladen zu werden.
Gegenstand des Auftrages:
Laufende Instandhaltungsarbeiten der elektrischen Anlagen und Sanitäranlagen der Palais Metternich und Sternberg in Wien.
Laufende elektrische und Sanitärinstandhaltungsarbeiten für eine Gesamtstundenzahl in der Höhe von 900 Stunden im Zeitraum von 10 Monaten (15. März – 31. Dezember 2017).
Zuschlagskriterium:
Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots.
Geschätzter Betrag:
Der maximale gesamte Ausschreibungsbetrag der Vergabe beläuft sich auf ungefähr EUR 38.500,00 (Achtunddreißigtausendfünfhundert Euro/00) netto abzüglich der USt.
Zur Interessenbekundung zugelassene Anbieter:
Zur Interessenbekundung sind alle Wirtschaftsteilnehmer zugelassen, für welche kein Ausschließungsgrund nach Art. 80 des italienischen Gesetzesdekretes 50/2016 (entspricht Art. 47 der EU-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des EU-Rates vom 26. Februar 2014) vorliegt.
Die Wirtschaftsteilnehmer müssen die Teilnahmeanforderungen – unter Berücksichtigung der in Art. 83 des o.g. Gesetzesdekretes spezifizierten Kriterien – erfüllen. Nicht gestattet ist die Teilnahme all jener Wirtschaftsteilnehmer, zu deren Lasten Bedingungen gemäß Art. 53, Absatz 16-ter des Gesetzesdekretes Nr. 165 von 2001 bestehen. Ebenso darf ihnen gegenüber kein anderes Verbot gemäß der geltenden Gesetzeslage bestehen, mit der öffentlichen Verwaltung Verträge abzuschließen.
Die Anbieter müssen ferner nachweisen, über eine geeignete Bankerklärung, das Personal, die technische Ausrüstung und die zur Ausführung des Dienstes notwendigen Arbeitsmittel zu verfügen sowie in den letzten drei Jahren (2014-2015-2016) mindestens zwei lt. dieser Interessenbekundung ähnliche Dienste ohne Beanstandung durchgeführt zu haben.
Frist für die Einreichung der Interessenbekundung:
Um kontaktiert zu werden, werden Anbieter ersucht, ihre Interessenbekundung bis spätestens 23.02.2017 an folgende Adresse bzw. E-Mailadresse einzureichen: Ufficio Amministrativo (Administration) an der Italienischen Botschaft, 1030 Wien, Rennweg 27, E-Mail: amm.vienna@esteri.it
Die Interessenbekundung muss alle notwendigen Angaben enthalten, um den Anbieter identifizieren zu können, insbesondere Fach- und Zuständigkeitsbereich, Adresse, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse.
Die Anbieter, deren Interessenbekundungen für vertiefungswürdig erachtet werden, werden mit separatem Schreiben über die allgemeinen und spezifischen Bedingungen des zu vergebenden Dienstes und die Vorgangsweise zur Auswahl informiert.
Die Verwaltung behält sich ferner das Recht vor, nach ihrem unanfechtbaren Ermessen von einer Einladung jener Anbieter abzusehen, deren Tätigkeiten dem Image und der Tätigkeit der Botschaft auch nur potenziellen Schaden zufügen könnten.
Der vorliegende Aufruf zur Bekundung des Interesses dient ausschließlich der Marktermittlung potenzieller Auftragnehmer und verpflichtet die Verwaltung in keinster Weise zur Durchführung des Verfahrens, noch zieht es damit die Entstehung von Rechten oder Interessen vonseiten der Wirtschaftsteilnehmer mit sich.
(Deutsche Fassung – Gefälligkeitsübersetzung. Im Falle der Kontroverse gilt der italienische Text)