Per Dekret des italienischen Staatspräsidenten vom 31. März 2025 wurde das Datum für die aufhebenden Referenda gemäß Art. 75 der italienischen Verfassung mit 8. und 9. Juni 2025 festgesetzt.
Das WAHLRECHT ist ein in der italienischen Verfassung verankertes Grundrecht. Gemäß Gesetz Nr. 459 vom 27. Dezember 2001 können die im Ausland ansässigen und in die Wählerlisten eingetragenen italienischen Staatsbürger ihre STIMME PER BRIEFWAHL abgeben, die Wahlunterlagen werden per Post an die Wohnsitzadresse versandt.
Die im Ausland wohnhaften Wähler werden daher höflich ersucht, ihre im zuständigen Konsulat vermerkten Personal- und Adressdaten, sofern erforderlich, aktualisieren zu lassen.
INFORMATIONEN FÜR DIE IN ÖSTERREICH WOHNHAFTEN ITALIENISCHEN WÄHLER: |
Sollte sich Ihre Hauptwohnsitzadresse in Österreich geändert haben und die Konsularabteilung davon noch nicht in Kenntnis gesetzt worden sein, beantragen Sie bitte die Änderung der Adresse über das FAST IT-Portal |
Nähere Informationen zum AIRE (Melderegister der im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürger) finden Sie hier |
Die im Ausland wohnhaften und ins Aire eingetragenen italienischen Wähler können – STATT PER BRIEFWAHL ABZUSTIMMEN – AUCH ANTRAG AUF STIMMABGABE IN ITALIEN (BEI DER ZUSTÄNDIGEN ITALIENISCHEN GEMEINDE) stellen. Diese Entscheidung („Option“) muss schriftlich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist (d.h. innerhalb von 10 Tagen nach Einberufung der Wahlen) erfolgen. Wähler, die Antrag auf Stimmabgabe in Italien gestellt haben, erhalten von ihrer italienischen Gemeinde eine Mitteilung (sogenannte “cartolina-avviso”), dass sie ihre Stimme bei den Referenda im zuständigen Wahllokal in Italien abgeben können.
Die Entscheidung (“Option”) für die Stimmabgabe in Italien gilt nur für eine Wahl (also nicht auch für zukünftige Wahlen oder Referenda).
Auslandsitaliener, die für die Stimmabgabe in Italien optieren möchten, müssen diese Entscheidung dem zuständigen Konsulat schriftlich mitteilen und zwar INNERHALB DER GESETZLICHEN FRIST, IM FALL DER GEGENSTÄNDLICHEN REFERENDA
bis SPÄTESTENS 10. APRIL 2025 |
Die “Option” MUSS folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Wohnadresse. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und vom Wähler unterschrieben werden. Ein gültiges Ausweisdokument ist beizulegen.
Für den Antrag auf Stimmabgabe in Italien kann das auf der Webseite der Italienischen Botschaft zur Verfügung gestellte FORMULAR verwendet werden oder die auf der Webseite des italienischen Außenministeriums (www.esteri.it) zum Download angebotene Vorlage.
INFORMATIONEN FÜR DIE IN ÖSTERREICH WOHNHAFTEN ITALIENISCHEN WÄHLER: |
Für den Antrag auf Stimmabgabe in Italien (“Option”, Einreichfrist 10/04/2025) können Sie dieses Formular verwenden. |
Dem unterschriebenen Antrag muss eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments beigelegt werden. Der Antrag kann wie folgt übermittelt werden:
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Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag persönlich bei der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft abzugeben. Bitte beachten Sie diesbezüglich folgende Abgabezeiten: Montag-Freitag: 9:00 – 12:00 |
Gemäß geltender Rechtslage obliegt es dem Wähler sicherzustellen, dass ein per Post übermittelter Antrag auf Stimmabgabe in Italien rechtszeitig beim zuständigen Konsulat einlangt. Anträge, die nach dem 10.4.2025 einlangen, können nicht berücksichtigt werden.
Die Entscheidung zur Stimmabgabe in Italien kann vom Wähler – ebenfalls innerhalb selbiger Frist (10/4/2025) und mittels schriftlicher, unterschriebener Mitteilung an die zuständige Konsularabteilung – auch ZURÜCKGENOMMEN werden
Für Wähler, die sich für die Stimmabgabe in Italien entscheiden, sieht das Gesetz KEINERLEI Rückvergütung der Reisekosten vor, lediglich die auf italienischem Staatsgebiet geltenden Tarifvergünstigungen.
INFORMATIONEN FÜR DIE IN ÖSTERREICH WOHNHAFTEN ITALIENISCHEN WÄHLER: |
Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen, kontaktieren Sie bitte die Konsularabteilung unter der E-Mail-Adresse vienna.elettorale@esteri.it |
Die Informationen zu den Referenda im Juni auf der Webseite der Italienischen Botschaft werden laufend aktualisiert: ambvienna.esteri.it |