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Referenda 2025: Informationen für die italienischen Wähler in Österreich und FAQ

1 – Referendum 2025

Per Dekret des italienischen Staatspräsidenten vom 31.3.2025 wurden 5 Volksabstimmungen angesetzt.

 

Wer kann in Österreich wählen?
  • Italienische Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Österreich, die ins AIRE-Register (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) eingetragen sind, erhalten ihre Wahlunterlagen an ihre Hauptwohnsitzadresse in Österreich (Nähere Informationen unter diesem Link)
  • Italienische Wahlberechtigte, die vorübergehend aus beruflichen oder medizinischen Gründen oder zu Studienzwecken für mindestens drei Monate in Österreich aufhältig sind (wobei das Wahldatum in diesen Zeitraum fallen muss), sowie ihre im gemeinsamen Haushalt in Österreich lebenden Familienangehörigen, sofern sie bis spätestens 7. Mai 2025 einen entsprechenden Antrag an die zuständige italienische Gemeinde gestellt haben.

 

Wann wird gewählt?

In Italien findet die Volksabstimmung am 8. und 9. Juni 2025 statt.

Im Ausland wird bereits vor diesem Datum per Briefwahl gewählt. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt an die Hauptwohnsitzadresse der Wahlberechtigten (letzter möglicher Versandtag: 21. Mai 2025).

 

Wie stimmen die italienischen Wahlberechtigten in Österreich ab?

Per Briefwahl: Die ausgefüllten Stimmzettel müssen an die Italienische Botschaft in Wien zurückgesendet werden (befolgen Sie bitte diesbezüglich die Anweisungen des Informationsblattes, welches im Kuvert mit den Wahlunterlagen zu finden ist und verwenden Sie bitte ausschließlich die im Wahlkuvert enthaltenen Kuverts und Stimmzettel). Alle Stimmzettel, die rechtzeitig (d.h. BIS SPÄTESTENS 5. JUNI 2025, 16:00h) in der Italienischen Botschaft in Wien einlangen, werden zur Stimmauszählung nach Italien übermittelt.

 

Wann bekomme ich meine Wahlunterlagen zugesandt?

Der Versand der Wahlunterlagen an die italienischen Wähler in Österreich (an die jeweilige Wohnsitzadresse) erfolgt bis spätestens 21.5.2025.

 

Ich habe das Kuvert mit den Wahlunterlagen nicht erhalten, was kann ich tun?

Ab 25. Mai 2025 können Wähler, die ihre Wahlunterlagen für die Referenda per Post an ihre Wohnsitzadresse nicht erhalten haben, bei der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien Antrag auf Ausstellung eines Duplikats stellen. Nähere Informationen zur Beantragung eines Duplikats der Wahlunterlagen finden Sie unter diesem Link.

 

Worüber wird abgestimmt?

Es wird zu folgenden Themen abgestimmt:

  1. Arbeitsverträge – ungerechtfertigte Entlassungen
  2. Kleinunternehmen – Kündigungen und Entschädigungszahlungen
  3. Prekäre Arbeit – befristete Arbeitsverhältnisse – Höchstdauer und Bestimmungen zur Verlängerung von befristeten Verträgen
  4. Sicherheit am Arbeitsplatz: Haftung des Auftraggebers, des Auftragnehmers und des Subunternehmers
  5. Italienische Staatsbürgerschaft: Möglichkeit der Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft für volljährige Drittstaatenangehörige nach 5 Jahren mit Hauptwohnsitz in Italien (anstatt wie derzeit nach 10 Jahren)

 

Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Österreich und bin ins AIRE eingetragen. Kann ich auch in Italien wählen?

Nur jene italienische Wahlberechtigte mit Wohnsitz und AIRE-Eintragung in Österreich, die bis spätestens 10.4.2025 einen entsprechenden Antrag an die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien gestellt haben,  können (am 8. und 9. Juni 2025) bei ihrer zuständigen Gemeinde in Italien ihre Stimme abgeben.

 

Wo finde ich nähere Informationen?

Ausführliche Informationen finden Sie unter folgenden Links (diese werden regelmäßig aktualisiert, sobald neue Informationen zu Verfügung stehen):