Die Wahlunterlagen für die Referenda 2025 wurden an alle wahlberechtigte italienische Staatsbürger in Österreich versandt und werden in diesen Tagen per Post an die jeweilige Wohnsitzadresse zugestellt.
Ab Sonntag, 25. Mai 2025 können Wähler, die ihre Wahlunterlagen nicht erhalten haben, bei der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien um ein DUPLIKAT ansuchen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Duplikats kann wie folgt gestellt werden:
- per E-Mail: vienna.elettorale@esteri.it
- (ab Montag, 26. Mai 2025:) auch persönlich werktags zwischen 9 und 13h in der Konsularabteilung in der Ungargasse 43, 1030 Wien
Die Antragstellung kann mit diesem FORMULAR erfolgen. Dem Antrag muss eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments beigelegt werden.
Wähler, die Antrag auf Ausstellung eines Duplikats stellen, müssen erklären, dass sie in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer doppelten Stimmabgabe gemäß Art. 18, Abs. 2 des Gesetzes 459/2001 sind („Wer bei Parlamentswahlen oder Volksabstimmungen sowohl per Briefwahl als auch im zuständigen Wahllokal in Italien wählt, oder mehrmals per Briefwahl seine Stimme abgibt, wird mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Jahren und einer Geldstrafe von 52 bis 258 Euro bestraft“).
Die Konsularabteilung überprüft den Antrag und gibt dem Antragsteller die für die Ausstellung des Duplikats notwendigen Informationen. Das Duplikat kann an die Wohnsitzadresse des Wählers versandt werden (sofern der rechtzeitige Erhalt der Wahlunterlagen gewährleistet ist) oder auch persönlich in der Konsularabteilung in Wien (Mo-Fr zwischen 9 und 13h) abgeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Konsularabteilung in Wien für die Ausstellung von Duplikaten der Wahlunterlagen auch an folgendem Wochenende geöffnet sein wird:
- Samstag, 31. Mai 2025, 10-12h
- Sonntag, 1. Juni 2025, 10-12h
- Montag, 2. Juni 2025 (Nationalfeiertag), 10-12h
Bitte beachten Sie, dass das Kuvert mit den Stimmzetteln bis spätestens Donnerstag, 5. Juni 2025, 16h in der Italienischen Botschaft einlangen muss.