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Verfassungsreferendum 2026 – Informationen für italienische Wähler in Österreich und FAQ

CARD 1 ORIZZONTALE tutte le info

Per Dekret des italienischen Staatspräsidenten vom 13.1.2026 wurde ein Verfassungsreferendum (“Norme in materia di ordinamento giurisdizionale e di istituzione della Corte disciplinare”) anberaumt.

 

Wer kann in Österreich wählen?
  • Italienische Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Österreich, die ins AIRE-Register (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) eingetragen sind, erhalten ihre Wahlunterlagen an ihre Hauptwohnsitzadresse in Österreich (Nähere Informationen unter diesem Link)
  • Italienische Wahlberechtigte, die vorübergehend aus beruflichen oder medizinischen Gründen oder zu Studienzwecken für mindestens drei Monate in Österreich aufhältig sind (wobei das Wahldatum in diesen Zeitraum fallen muss), sowie ihre im gemeinsamen Haushalt in Österreich lebenden Familienangehörigen, sofern sie bis spätestens 18. Februar 2026 einen entsprechenden Antrag an die zuständige italienische Gemeinde gestellt haben.

 

Wann wird gewählt?

In Italien findet die Volksabstimmung am 22. und 23. März 2026 statt.

Im Ausland wird bereits vor diesem Datum per Briefwahl gewählt. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt an die Hauptwohnsitzadresse der Wahlberechtigten (letzter möglicher Versandtag: 4. März 2026).

 

Wie stimmen die italienischen Wahlberechtigten in Österreich ab?

Per Briefwahl: Die ausgefüllten Stimmzettel müssen an die Italienische Botschaft in Wien zurückgesendet werden (befolgen Sie bitte diesbezüglich die Anweisungen des Informationsblattes, welches im Kuvert mit den Wahlunterlagen zu finden ist und verwenden Sie bitte ausschließlich die im Wahlkuvert enthaltenen Kuverts und Stimmzettel). Alle Stimmzettel, die rechtzeitig (d.h. BIS SPÄTESTENS 19. MÄRZ 2026, 16:00h) in der Italienischen Botschaft in Wien einlangen, werden zur Stimmauszählung nach Italien übermittelt.

 

Wann bekomme ich meine Wahlunterlagen zugesandt?

Der Versand der Wahlunterlagen an die italienischen Wähler in Österreich (an die jeweilige Wohnsitzadresse) erfolgt bis spätestens 4.3.2026.

 

Ich habe das Kuvert mit den Wahlunterlagen nicht erhalten, was kann ich tun?

Ab 8. März 2026 können Wähler, die ihre Wahlunterlagen für das Referendum per Post an ihre Wohnsitzadresse nicht erhalten haben, bei der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien Antrag auf Ausstellung eines Duplikats stellen. Nähere Informationen zur Beantragung eines Duplikats der Wahlunterlagen werden zeitnah auf der Webseite der Italienischen Botschaft veröffentlicht.

 

Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Österreich und bin ins AIRE eingetragen. Kann ich auch in Italien wählen?

Nur jene italienische Wahlberechtigte mit Wohnsitz und AIRE-Eintragung in Österreich, die bis spätestens 24.1.2026 einen entsprechenden Antrag an die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien gestellt haben,  können (am 22. und 23. März 2026) bei ihrer zuständigen Gemeinde in Italien ihre Stimme abgeben.

 

Wo finde ich nähere Informationen?

Ausführliche Informationen finden Sie unter folgenden Links (diese werden regelmäßig aktualisiert, sobald neue Informationen zu Verfügung stehen):