Per Dekret des italienischen Staatspräsidenten vom 13. Januar 2026 (veröffentlicht im italienischen Gesetzesblatt am 14.1.2026) wurde das Datum für das Verfassungsreferendum gemäß Art. 138 der Italienischen Verfassung zum Thema der „Norme in materia di ordinamento giurisdizionale e di istituzione della Corta disciplinare“ für den 22. und 23. März festgesetzt.
Das WAHLRECHT ist ein in der italienischen Verfassung verankertes Grundrecht. Gemäß Gesetz Nr. 459 vom 27. Dezember 2001 können die im Ausland ansässigen und in die Wählerlisten eingetragenen italienischen Staatsbürger ihre STIMME PER BRIEFWAHL abgeben, die Wahlunterlagen werden per Post an die Wohnsitzadresse versandt.
Die im Ausland wohnhaften Wähler werden daher höflich ersucht, ihre im zuständigen Konsulat vermerkten Personal- und Adressdaten, sofern erforderlich, aktualisieren zu lassen.
| INFORMATIONEN FÜR DIE IN ÖSTERREICH WOHNHAFTEN ITALIENISCHEN WÄHLER: |
| Sollte sich Ihre Hauptwohnsitzadresse in Österreich geändert haben und die Konsularabteilung davon noch nicht in Kenntnis gesetzt worden sein, beantragen Sie bitte die Änderung der Adresse über das FAST IT-Portal |
| Nähere Informationen zum AIRE (Melderegister der im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürger) finden Sie hier |