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Auslandsreisen ab 3. August 2026: Ende der Gültigkeit von italienischen Personalausweisen in Papierform

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Ab 3. August 2026 verlieren italienische Personalausweise in Papierform für Auslandsreisen ihre Gültigkeit, unabhängig von dem auf der Rückseite aufgedruckten Ablaufdatum.

Mit Gesetzesdekret Nr. 108 vom 26. Juni 2026 wurden einige bedeutende Änderungen eingeführt:

  • italienische Personalausweise in Papierform, die nicht abgelaufen sind, können weiterhin als Ausweisdokumente in Italien und bei anderen Stellen, welche öffentliche Dienstleistungen anbieten (z.B. Konsulate im Ausland), verwendet werden
  • italienische Gemeinden können in dringenden Fällen einen vorläufigen, für Auslandreisen gültigen Personalausweis in Papierform ausstellen; dieses Ausweisdokument gilt maximal 6 Monate und kann nicht verlängert werden. Bitte beachten Sie: Nicht alle Staaten akzeptieren vorläufige Personalausweise für die Einreise.

Die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien hat im Prenot@mi-Portal für in Österreich wohnhafte italienische Staatsbürger, die ausschließlich im Besitz eines Personalausweises in Papierform sind, eigene Termine zur Antragstellung eines Personalausweises im Scheckkartenformat (carta d’identità elettronica – CIE) freigeschalten. Nähere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Seit 1. Juni 2026 können im Ausland wohnhafte italienische Staatsbürger, die ins AIRE-Register eingetragen sind, auch bei jeder italienischen Gemeinde Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises im Scheckkartenformat (CIE) stellen. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite „Personalausweise“: https://www.cartaidentita.interno.gov.it/richiedi/rilascio-e-rinnovo-in-italia/