Ab 8. Juli gelten neue Gebühren für die Ausstellung von Reisepässen sowie für die Zuerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft:
Reisepässe:
Die neuen Gesetzesbestimmungen (Art. 5-bis des Gesetzesdekretes Nr. 66 vom 24. April 2014) sehen die Einführung einer Verwaltungsgebühr von EUR 73,50 für die Ausstellung eines normalen Reisepasses vor (dies gilt auch für Reisepässe für Minderjährige), zuzüglich der Kosten für den Reisepass von EUR 42,50. Die Verwaltungsgebühr ist eine einmalige, bei der Passausstellung zu begleichende Gebühr.
Gleichzeitig mit Einführung der Gebühr wurde die jährlich zu begleichende Reisepassgebühr abgeschafft.
Italienische Staatsbürgerschaft „iure sanguinis“ (Erwachsene):
Durch die neuen Gesetzesbestimmungen (Art. 5-bis des Gesetzesdekretes Nr. 66 vom 24. April 2014) wird eine neue Gebühr für die Bearbeitung von Anträgen auf Zuerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft iure sanguinis eingeführt (EUR 300 – die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten).