Mit Dekret Nr. 96 vom 21. Juli 2022 hat der italienische Staatspräsident die beiden Parlamentskammern aufgelöst. Mit Dekret Nr. 97 vom selbigen Tag wurde festgelegt, dass die Wahlen der Abgeordnetenkammer und des Senats in Italien am 25. September 2022 stattfinden werden. Die im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürger stimmen für die Kandidaten des Auslandswahlkreises ab.
Gemäß Gesetz Nr. 459 vom 27. Dezember 2001 können die im Ausland ansässigen und in die Wählerlisten eingetragenen italienischen Staatsbürger ihre STIMME PER BRIEFWAHL abgeben und erhalten ihr Wahlkuvert an die Wohnsitzadresse.
DIE IM AUSLAND WOHNHAFTEN WÄHLER WERDEN DAHER HÖFLICH ERSUCHT, IHRE IM ZUSTÄNDIGEN KONSULAT HINTERLEGTEN PERSONAL- UND ADRESSDATEN ZU ÜBERPRÜFEN UND GEGEBENENFALLS AKTUALISIEREN ZU LASSEN, VORZUGSWEISE ÜBER DAS ONLINEPORTAL FAST-IT.
INFORMATIONEN FÜR DIE IN ÖSTERREICH WOHNHAFTEN ITALIENISCHEN WÄHLER: |
Sollte sich Ihre Hauptwohnsitzadresse in Österreich geändert haben und die Konsularabteilung davon noch nicht in Kenntnis gesetzt worden sein, beantragen Sie bitte die Änderung der Adresse über das FAST IT-Portal |
Nähere Informationen zum AIRE (Melderegister der im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürger) finden Sie hier |
Die im Ausland wohnhaften und ins Aire eingetragenen italienischen Wähler können – STATT PER BRIEFWAHL – auch in der zuständigen Wählergemeinde in Italien wählen. Dies ist jedoch NUR AUF ENTSPRECHENDEN ANTRAG möglich. Dieser Antrag („Option“) muss schriftlich bis spätestens 31.7.2022 erfolgen, d.h. innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 10 Tagen nach Anberaumung der Wahlen.
Wähler, die Antrag auf Stimmabgabe in Italien gestellt haben, erhalten von ihrer italienischen Gemeinde eine Mitteilung (sogenannte “cartolina-avviso”), dass sie ihre Stimme für die Kandidaten in den nationalen Wahlkreisen (nicht des Auslandswahlkreises) im zuständigen Wahllokal in Italien abgeben können.
Die Entscheidung (“Option”) für die Stimmabgabe in Italien gilt nur für eine Wahl (also nicht auch für zukünftige Wahlen oder Referenda).
Auslandsitaliener, die für die Stimmabgabe in Italien optieren möchten, müssen diese Entscheidung dem zuständigen Konsulat schriftlich mitteilen und zwar innerhalb der gesetzlichen Frist, im Fall der Parlamentswahlen 2022
bis SPÄTESTENS 31. JULI 2022. |
Gemäß geltender Rechtslage obliegt es dem Wähler sicherzustellen, dass ein per Post übermittelter Antrag auf Stimmabgabe in Italien rechtszeitig beim zuständigen Konsulat einlangt.
Die “Option” MUSS folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Wohnadresse. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und vom Wähler unterschrieben werden. Ein gültiges Ausweisdokument muss beigelegt werden.
Es kann das auf der Webseite der Italienischen Botschaft zur Verfügung gestellte FORMULAR verwendet werden oder die auf der Webseite des italienischen Außenministeriums zum Download angebotene Vorlage.
INFORMATIONEN FÜR DIE IN ÖSTERREICH WOHNHAFTEN ITALIENISCHEN WÄHLER: |
Für den Antrag auf Stimmabgabe in Italien (“Option”, Einreichfrist 31/07/2022) können Sie das rechts oben unter “DOWNLOAD” verlinkte Formular verwenden. |
Dem unterschriebenen Antrag muss eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments beigelegt werden.
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Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag persönlich bei der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft abzugeben. |
Die Entscheidung zur Stimmabgabe in Italien kann vom Wähler – ebenfalls innerhalb der selben Frist (in diesem Fall 31/07/2022) und mittels oben angeführter schriftlicher Mitteilung an die zuständige Konsularabteilung – auch ZURÜCKGENOMMEN werden
Für Wähler, die sich für die Stimmabgabe in Italien entscheiden, sieht das Gesetz KEINERLEI Rückvergütung der Reisekosten vor, lediglich die auf italienischem Staatsgebiet geltenden Tarifvergünstigungen. Nur Wähler, die in Ländern wohnhaft sind, in welchen die Briefwahl aufgrund der vorherrschenden Bedingungen nicht durchgeführt werden kann (Gesetz Nr. 459/2001, Art. 20, Absatz 1 bis), haben Anspruch auf Rückverfügung von 75% der Reisekosten (Ticket Economy Class).
INFORMATIONEN FÜR DIE IN ÖSTERREICH WOHNHAFTEN ITALIENISCHEN WÄHLER: |
Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen, kontaktieren Sie bitte die Konsularabteilung unter der E-Mail-Adresse vienna.elettorale@esteri.it |
Die Webseite der Italienischen Botschaft wird laufend zum Thema der Juni-Referenda aktualisiert: www.ambvienna.esteri.it (unter “News”) |