In Bezug auf die Auszahlung von italienischen Pensionen zugunsten von Pensionisten mit Wohnsitz in Österreich wird darauf hingewiesen, dass die italienische Sozialversicherungsanstalt INPS ab dem 20. September 2023 die Schreiben zur Einholung der Lebensbescheinigungen aussenden wird. Die von den Pensionisten ausgefüllten Formulare (siehe Vorlage) sind bis spätestens 18. Januar 2024 an die Citibank zurückzuschicken. Vor der Rücksendung muss das Formular von einem „anerkannten Zeugen“ gegengezeichnet werden, d.h. entweder von der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien oder von einer lokalen Behörde, die dazu befugt ist (siehe Liste auf der Website der Citibank unter dem Link: INPS | Testimoni Accettabili)
Für die Gegenzeichnung durch die Konsularabteilung auf der Lebensbescheinigung ist es möglich, werktags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr persönlich und ohne Voranmeldung ins Konsulat der Italienischen Botschaft (Ungargasse 43, 1030 Wien) zu kommen.
Bitte beachten Sie: Um eine ordnungsgemäße und zeitnahe Bearbeitung der Lebensbescheinigungen zu ermöglichen, sind die auszufüllenden Formulare personalisiert. Es sind daher ausschließlich die von der Citibank N.A. per Post übermittelten Formulare zu verwenden. Blankoformulare können nicht angenommen werden. Sollte ein/e Pensionist/in das Formular nicht erhalten oder verlegt haben, kann er/sie sich an den Kundendienst der Bank wenden. Diese wird ihm/ihr dann ein neues personalisiertes Formular zusenden.
Wird die Lebensbescheinigung nicht rechtzeitig an die Citibank retourniert, so kann die Auszahlung der Pension für Februar 2024 nur in bar an den Schaltern von Western Union erfolgen. Wird der Pensionsbetrag nicht am Schalter abgeholt und auch die Lebensbescheinigung bis spätestens 19. Februar 2024 nicht vorgelegt, erfolgt die Aussetzung der Pensionzahlungen ab März 2024.
Sollten Pensionisten aufgrund eines körperlichen oder geistigen Gebrechens, einer Krankheit, eines Aufenthalts in einem Heim oder Gesundheitszentrum oder aufgrund einer Inhaftierung nicht imstande sein, sich von ihrem Aufenthaltsort zu entfernen, so müssen sie sich an die Citibank wenden, welche ihnen ein Ersatzformular für die Lebensbescheinigung zur Verfügung stellen wird (siehe Formularvorlage).
Folgende Personenkategorien sind von der Verpflichtung zur Übermittlung der Lebensbescheinigung ausgenommen:
- Pensionisten, die kurz vor Beginn des Überprüfungsverfahrens durch das INPS mindestens eine Pensionszahlung persönlich an einem Western-Union-Schalter abgeholt haben. Die persönliche Abholung beim Support-Partner der Bank wird als ausreichender Existenznachweis betrachtet (da die Western Union die Identität des Begünstigten zum Zeitpunkt der Abholung am Schalter anhand eines gültigen Ausweisdokuments mit Foto überprüft);
- Pensionisten, deren Zahlungen von der Citibank N.A. bereits ausgesetzt wurden, da sie schon in der Vergangenheit die Lebensbescheinigung nicht übermittelt haben oder die Pensionszahlungen mehrmals zurücküberwiesen wurden.
Ausführlichere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten und Links:
- Rundschreiben des INPS Nr. 3183 vom 12. September 2023
- Rundschreiben des INPS Nr. 794 vom 23. Februar 2023
- Häufig gestellte Fragen auf der Citibank-Website: INPS | Domande Frequenti (citibank.com)