Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Förderungen des italienischen Außenministeriums für Forschungs- oder Studienaufenthalte von Wissenschaftlern, Dozenten, Fachexperten sowie Persönlichkeiten aus dem Kulturbereich

avviso scienze

Das italienische Außenministerium fördert Forschungs- und Studienaufhalte (im Ausland sowie in Italien) von Wissenschaftlern, Dozenten, Fachexperten sowie Personen aus dem Kulturbereich

Ziel der Förderung ist es insbesonders die Entwicklung strategischer Partnerschaften zu unterstützen sowie gemeinsame kulturelle und wissenschaftliche Projekte ausländischer und italienischer Institutionen zu fördern.


Wer kann um Förderung ansuchen?

a) Ausländische und italienische Forscher, Dozenten, Fachexperten, Persönlichkeiten aus dem Bereich Kultur mit Wohnsitz im Ausland, die zu einem Studien- oder Forschungsaufenthalt an einer italienischen Universität oder Kultureinrichtung eingeladen werden;

b) Italienische und ausländische Forscher, Dozenten, Fachexperten, Persönlichkeiten aus dem Bereich Kultur, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Italien haben und zu einem Studien- oder Forschungsaufenthalt an eine ausländische Universität oder Kultureinrichtung eingeladen werden.


Wie erfolgt die Antragstellung (Aufenthalte italienischer oder ausländischer Fachexperten in Österreich / Aufenthalte italienischer oder ausländischer Fachexperten in Italien)?

Anträge müssen gemäß bestimmter Vorgaben und einschließlich aller erforderlichen Unterlagen beim Italienischen Kulturinstitut in Wien und der Koordinierungsabteilung der italienischen Kulturinstitute eingebracht werden.

Die Förderungen werden nach Prüfung der Anträge durch die ausländischen Vertretungen und der zuständigen Abteilungen im Ministerium nach folgenden Kriterien vergeben:
– Lebenslauf des Antragstellers
– mögliche mittel- und längerfristige Auswirkungen des Aufenthalts in Hinblick auf die Entwicklung gemeinsamer kultureller oder wissenschaftlicher Projekte und Partnerschaften zwischen italienischen und ausländischen Einrichtungen
– Ansehen der involvierten kulturellen Einrichtungen
– Prinzip der Rotation der Fördermittelempfänger
– Übereinstimmung mit den geografischen und thematischen Prioritäten, welche von der Sektion für öffentliche und kulturelle Diplomatie des italienischen Außenministeriums gesetzt wurden
–Bestehen eines Kulturabkommen zwischen Italien und dem Land des Antragstellers (wenn dieser im Ausland lebt) bzw. mit dem Zielland (im Falle eines italienischen Antragstellers)


Informationen und Fristen

Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen können Sie hier downloaden.

Die Anträge müssen bis spätestens 24. Juli 2025 an das Italienische Kulturinstitut in Wien gestellt werden. Die Studien,- oder Forschungsaufenthalte müssen in den Zeitraum zwischen 1. Jänner und 15. November 2025 fallen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Beendigung des Aufenthalts und nach Übermitteln aller notwendigen Unterlagen.