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Antrag auf Vor- bzw. Nachnamensänderung

Die Vor- bzw. Nachnamensänderung ist ein Verwaltungsverfahren, das verschiedene Behörden (Präfektur, AIRE-Gemeinde, Konsulat) einbezieht und sich in mehrere Phasen gliedert. Eine genaue Einschätzung der Dauer des Verfahrens ist nicht möglich, da diese von allen genannten Behörden abhängig ist.

Gemäß Präsidialverordnung (DPR) Nr. 396/2000 bedarf jeder italienische Staatsbürger, der seinen Vor- bzw. Nachnamen ändern oder abändern möchte, einer Genehmigung der Präfektur. Die Anträge sind nur in Ausnahmefällen und ausschließlich beim Vorliegen objektiv relevanter Gegebenheiten erlaubt. Diese müssen durch angemessene Dokumentation und aussagekräftige Begründung untermauert werden. In keinem Fall kann die Zuweisung von historischen Nachnamen beantragt werden oder solchen, die irreführend sein könnten hinsichtlich der Zugehörigkeit des Antragstellers zu Familien, die in der Geburtsgemeinde bzw. in der Wohnsitzgemeinde des Antragstellers besonders angesehen sind.

Der Antragsteller kann das Verfahren alternativ direkt über die für seine AIRE-Gemeinde zuständige Präfektur oder über unser Konsulat einleiten. Im letzteren Fall müssen der Konsularabteilung der italienischen Botschaft in Wien (Ungargasse 43, 1030 Wien) folgende Unterlagen postalisch zugesendet werden:

  • von der für die AIRE-Gemeinde des Antragstellers zuständige Präfektur geforderte Unterlagen (Antragsformular für die Vor- bzw. Nachnamensänderung, eigenverantwortliche Bescheinigung usw.); diese können von der offiziellen Website der jeweiligen Präfektur heruntergeladen werden
  • Ausführliche Begründung des Antrags
  • Im Falle einer Änderung des Nachnamens, die eine andere lebende Person miteinbezieht: formlos, in italienischer Sprache verfasste Erklärung, in der die betroffene Person dem Antragsteller ihr Einverständnis zur Annahme ihres Nachnamens gibt, sowie eine Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Reisepass oder Personalausweis) der betroffenen Person
  • Formlos, in italienischer Sprache verfasste Erklärung, in der der Antragsteller versichert, dass durch die Änderung des Vor- bzw. Nachnamens keine Namensgleichheit mit nahen Familienangehörigen oder Bekannten bestehen wird
  • Jegliche nützliche Dokumentation zur Unterstützung des Antrags
  • Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Reisepass oder Personalausweis) des Antragstellers

Das Verfahren zur Vor- bzw. Nachnamensänderung gliedert sich in verschiedene Phasen (Erstantrag, Genehmigung der Präfektur zur Veröffentlichung des Antrags im konsularischen Aushang, Präfekturerlass zur Vor- bzw. Nachnamensänderung und abschließende Eintragung des neuen Vor- bzw. Nachnamens bei der zuständigen Gemeinde).