Bitte beachten Sie, dass aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen alle Verfahren in Bezug auf die Eheschließung deutlich im Voraus begonnen werden müssen.
Es wird deshalb empfohlen, den Hochzeitstermin nicht vor Abschluss des gesamten Verfahrens festzusetzen.
Detaillierte Informationen sowie eine Auflistung der benötigten Unterlagen finden Sie unter folgenden Links:
EHESCHLIEßUNG IN DER KONSULARABTEILUNG DER ITALIENISCHEN BOTSCHAFT IN WIEN
EHESCHLIEßUNG IN EINEM ANDEREN LAND (NICHT IN ÖSTERREICH ODER ITALIEN)