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Eheschließung in einem anderen Land (nicht in Österreich oder Italien)

In Österreich wohnhafte und ins AIRE eingetragene italienische Staatsbürger, die in einem anderen Land (also weder in Österreich noch in Italien) heiraten möchten, müssen sich im Voraus an die Gemeinde wenden, in der sie heiraten möchten, sowie an die diplomatisch-konsularischen Vertretungen vor Ort, um sich über die jeweilig geltende Rechtslage in Ehesachen zu informieren.