Der Leiter der Konsularabteilung in Wien kann die Ehe zwischen italienischen Staatsbürgern oder zwischen einem italienischen und einem nichtitalienischen Staatsbürger schließen. Die Schließung der Ehe kann abgelehnt werden, wenn sie gegen österreichische Gesetze verstößt oder wenn die Brautleute nicht in Österreich wohnhaft sind.
Wird eine Eheschließung im Konsulat gewünscht, ist ein von beiden Brautleuten unterfertigter Antrag auf konsularische Eheschließung an die Adresse statocivile.vienna@esteri.it zu senden. Es wird dann überprüft, ob dem Antrag stattgegeben werden kann; beizulegen sind Kopien der beiden gültigen Identitätsnachweise (inkl. der Seiten, auf welchen die Unterschriften ersichtlich sind). Das Konsulat informiert innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen über die Annahme oder die Ablehnung des Antrages sowie die weitere Schritte.