Gemäß Gesetz Nr. 459/2001 können an der von der Konsularabteilung in Wien organisierten Briefwahl auch italienische Wähler teilnehmen (und die Wahlunterlagen an ihre Adresse in Österreich erhalten), welche sich aus beruflichen Gründen, zu Studienzwecken oder für eine medizinische Behandlung vorübergehend in Österreich aufhalten und dies für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten, in welchen der Tag der Parlamentswahlen fällt. Dies gilt auch für im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige.
Um per Briefwahl in Österreich wählen zu können, müssen diese Wähler einen entsprechenden Antrag stellen und zwar
– bis spätestens 31. Januar 2018 – an die italienische GEMEINDE, in deren Wählerlisten sie eingetragen sind |
Dieser Antrag kann ebenso bis 31. Januar 2018 wieder zurückgezogen werden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur für eine Wahl/Referendum gilt (in diesem Fall für die Parlamentswahlen am 4. März 2018).
Der Antrag (siehe FORMULAR) muss direkt an die zuständige italienische Gemeinde gestellt werden und kann per Post, Fax, E-Mail oder Pec gesandt oder persönlich (bzw. durch eine Vertrauensperson) bei der Gemeinde abgegeben werden. |
Die diplomatisch-konsularischen Vertretungen im Ausland sind nicht berechtigt, diese Anträge in Empfang zu nehmen und an die italienischen Gemeinden weiterzuleiten. Bitte senden Sie daher den Antrag auf Briefwahl NICHT an die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien.
Dem Antrag auf Briefwahl muss eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Wählers beigelegt werden. Der Antrag muss weiters folgende Angaben enthalten:
- die korrekte und vollständige Adresse in Österreich, an welche die Wahlunterlagen gesendet werden sollen;
- die Angabe der “Cancelleria Consolare di Vienna” als territorial zuständige Konsularvertretung;
- eine Erklärung, dass die Bedingungen zur Wahlteilnahme per Briefwahl gegeben sind (d.h. dass sich der/die Wähler/in aus beruflichen Gründen, zu Studienzwecken oder für eine medizinische Behandlung für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten im Ausland befindet (Zeitraum, in welchen die Parlamentswahlen fallen); oder, dass der/die Wähler/in ein Familienangehöriger einer derartigen Person ist.