Anlässlich der Wahlen zum Europäischen Parlament, die in allen EU-Mitgliedsländern von Donnerstag, 6. Juni bis Sonntag, 9. Juni 2024 stattfinden werden, können auch italienische WählerInnen, die sich aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken vorübergehend in Österreich befinden, sowie deren im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige, ihre Stimme für die italienischen KandidatInnen zum EU-Parlament in den von der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien eingerichteten Wahllokalen abgeben.
Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, müssen diese WählerInnen („elettori temporanei“) bis spätestens 21. März 2024 – über die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien – einen entsprechenden Antrag an den Bürgermeister der Gemeinde in Italien stellen, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Konsularabteilung leitet diesen Antrag an die zuständige Gemeindebehörde weiter. Die Antragstellung soll vorzugsweise unter Verwendung dieses Formulars erfolgen.
Im Antrag sind die genauen Gründe für den vorübergehenden Aufenthalt des Wählers/der Wählerin im konsularischen Amtsbereich anzugeben. Weiters ist eine Bestätigung des Arbeitgebers/des Institutes oder der öffentlichen Einrichtung beizufügen, an welcher die Ausbildungs- oder Studientätigkeit verrichtet wird, oder eine Ersatzerklärung eines Notarietätsaktes gemäß Par. 47 D.P.R. 445/2000 mit Angabe zur ausgeübten beruflichen Tätigkeit/Ausbildung/Studium, bzw. zur Eigenschaft als im gemeinsamen Haushalt lebender Angehöriger. Jedem Antrag muss auch eine Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses beigelegt werden.
BITTE BEACHTEN SIE: Um Probleme bei der Zustellung von Informationen und wichtigen Mitteilungen zu den Europawahlen zu vermeiden, geben Sie bitte die genaue und vollständige Wohnadresse an (inkl. Stiege bzw. Türnummer).
Anträge können wie folgt an die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien übermittelt werden:
- Per E-Mail an vienna.elettorale@esteri.it
(Bei zertifizierter E-Mail an: amb.vienna.consolare@cert.esteri.it)
Es ist ein Scan des unterfertigten Antrags sowie die Bestätigung des Arbeitgebers/Ausbildungsinstituts bzw. die Ersatzerklärung des Notarietätsaktes + Fotokopie eines gültigen Ausweisdokumentes beizulegen. - Per Post an die Adresse der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft, Ungargasse 43, 1030 Wien (mit beigefügtem ausgefülltem und unterfertigtem Antragsformular + Bestätigung oder Ersatzerklärung des Notarietätsaktes + Fotokopie eines gültigen Ausweisdokumentes)
- Persönliche Abgabe der Unterlagen in der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien, Ungargasse 43 – 1030 Wien, zu folgenden Öffnungszeiten:
-Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 10-12 Uhr
-Mittwoch: 14-16Uhr
Anträge müssen bis spätestens 21. März 2024 in der Konsularabteilung einlangen. Nach diesem Termin können keinerlei Anträge mehr angenommen werden. Die italienischen WählerInnen, die sich aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken vorübergehend im Ausland befinden und nicht fristgerecht einen Antrag auf Stimmabgabe in Österreich stellen, können ihr Wahlrecht bei diesen Europawahlen dann ausschließlich in Italien ausüben (Par. 3, Abs. 6 DL 408/1994) .
Auch italienische Wähler, die in einem anderen EU-Staat wohnhaft und ins AIRE eingetragen sind und sich vorübergehend an den Europawahltagen für Studienzwecke oder aus beruflichen Gründen in Österreich aufhalten, können einen Antrag auf Stimmabgabe in Österreich stellen (Vorgehensweise und Antragstellung wie oben beschrieben).