Stimmabgabe in Österreich:
Bei den Europawahlen 2024 können folgende italienischen Wähler:innen in Österreich ihre Stimme abgeben:
- italienische Staatsbürger:innen mit ständigem Wohnsitz in Österreich, die ins AIRE-Register (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) eingetragen sind
- italienische Staatsbürger:innen und ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, die sich vorübergehend zu Studienzwecken oder aus beruflichen Gründen in Österreich aufhalten (sogenannte “elettori temporanei”), sofern sie innerhalb der Frist (21. März 2024) bei der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien einen entsprechenden Antrag gestellt haben (nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite)
Die Wahllokale in Österreich:
Italienische Wähler:innen können ihre Stimme für die italienischen Mitglieder des Europäischen Parlaments am 7. und 8. Juni 2024 zu den unten angeführten Uhrzeiten in folgenden von der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft eingerichteten Wahllokalen in Österreich abgeben. Der/die Wähler/in muss hierfür das auf dem Wahlschein („certificato elettorale“) angegebene Wahllokal aufsuchen:
Bregenz: | Multifunktionales Kulturzentrum, Bergmannstraße 6, 6900 Bregenz Fr 7. Juni von 17:00 bis 22:00 Sa 8. Juni von 07:00 bis 14:00 |
Graz: | Società Dante Alighieri, Elisabethstraße 16/Top 2, 8020 Graz Fr 7. Juni von 17:00 bis 22:00 Sa 8. Juni von 07:00 bis 18:00 |
Innsbruck: | Società Dante Alighieri, Leopoldstraße 4, 6020 Innsbruck Fr 7. Juni von 17:00 bis 22:00 Sa 8. Juni von 07:00 bis 14:00 |
Klagenfurt: | Consolato Onorario, St. Veiter Ring 1a, 9020 Klagenfurt Fr 7. Juni von 17:00 bis 22:00 Sa 8. Juni von 07:00 bis 18:00 |
Linz: | HBLA für Künstlerische Gestaltung, Garnisonstrasse 25, 4020 Linz Fr 7. Juni von 17:00 bis 22:00 Sa 8. Juni von 07:00 bis 18:00 |
Salzburg: | Consolato Onorario, Rupertgasse 24, 5020 Salzburg Fr 7. Juni von 17:00 bis 22:00 Sa 8. Juni von 07:00 bis 18:00 |
Wien: | Istituto Italiano di Cultura, Ungargasse 43, 1030 Wien Fr 7. Juni von 17:00 bis 22:00 Sa 8. Juni von 07:00 bis 18:00 |
Die Stimmabgabe:
Bis spätestens 25. Mai 2024 versendet das italienische Innenministerium den Wahlschein („certificato elettorale“) an die Wohnsitzadresse der Wähler. Auf dem Wahlschein sind Adresse und Öffnungszeiten des Wahllokals vermerkt.
Der Wähler muss im Wahllokal seinen Wahlschein sowie ein Ausweisdokument vorweisen. Bei den Europawahlen gibt es keine Briefwahl!
Die Stimmabgabe erfolgt durch Kennzeichnung des Symbols auf der gewählten Liste. Es können bis zu drei Vorzugsstimmen auf der gewählten Liste abgegeben werden.
Der Wahlschein („certificato elettorale“):
Das italienischen Innenministerium versendet bis zum 15. Tag vor dem Wahltag in Italien (9.6.2024) an die Wohnsitzadresse der Wähler den Wahlschein („certificato elettorale“), auf welchem Adresse und Öffnungszeiten des Wahllokales vermerkt sind. Der Wahlschein wird daher spätestens am 25. Mai 2024 versandt.
Bitte beachten Sie, dass es in der Verantwortung des Bürgers liegt, die Konsularabteilung in Wien über Adressänderungen in Kenntnis zu setzen. Sollte sich Ihre Hauptwohnsitzadresse geändert haben, teilen Sie dies bitte über das FAST-IT-Portal mit (nähere Informationen finden Sie unter diesem Link).
Sollten Sie den Wahlschein nicht per Post erhalten, können Sie die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien kontaktieren (vienna.elettorale@esteri.it), um Ihre Adressdaten überprüfen zu lassen. Ab 4. Juni 2024 wird es dann möglich sein, ein Duplikat des Wahlscheins zu beantragen. Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link: https://ambvienna.esteri.it/de/news/dall_ambasciata/2024/05/europawahlen-2024-antrag-auf-ausstellung-eines-duplikats-des-wahlscheins-ab-4-juni-2024/
Die Briefwahl ist bei den Europawahlen nicht vorgesehen.
Die Kandidaten:
Es werden die 76 italienischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Italienische Wähler in Österreich stimmen für die Listen der italienischen Kandidaten ihres Wahlsprengels ab. Es gibt 5 Wahlsprengel: Nordwest-Italien, Nordost-Italien, Mittelitalien, Süditalien, Inseln.
Stimmabgabe in Italien:
Italienische Wähler in Österreich, die ins AIRE eingetragen sind, ihre Stimme jedoch in Italien abgeben möchten, müssen bis spätestens einen Tag vor dem Wahltermin in Italien einen entsprechenden Antrag an den Bürgermeister der italienischen Gemeinde stellen (in deren Wählerlisten sie eingetragen sind).
Dies gilt auch für Wähler, die sich zu Studienzwecken oder aus beruflichen Gründen vorübergehend in Österreich aufhalten und einen Antrag auf Stimmabgabe in den von den italienischen diplomatischen Vertretungen in Österreich eingerichteten Wahllokalen gestellt haben, sich jedoch dann umentschieden haben, ihre Stimme in Italien abzugeben.
Zur Stimmabgabe in Italien muss der Wahlschein („certificato elettorale“) vorgewiesen werden, welcher dem Wähler an die Adresse in Österreich zugesandt wurde. Ohne Wahlschein ist die Stimmabgabe in einem Wahllokal in Italien nicht möglich.
Verbot der mehrfachen Stimmabgabe („one man, one vote“):
Die mehrfache Stimmabgabe ist verboten und stellt eine Straftat dar:
- Wähler:innen, die ihre Stimme für die österreichischen Kandidaten zum Europäischen Parlament abgeben, dürfen nicht auch für die italienischen EP-Mitglieder abstimmen und umgekehrt
- Wähler:innen, die in einem von der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft eingerichteten Wahllokal für die italienischen Kandidaten abstimmen, dürfen dies nicht auch noch in einem Wahllokal in Italien tun und umgekehrt
- Wähler:innen, die über mehrere EU-Staatsbürgerschaften verfügen, können ihr Wahlrecht nur einmal ausüben (für die Kandidaten EINES Mitgliedsstaats, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen)
Stimmabgabe in Österreich für die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments
Italienische Staatsbürger, die in Österreich wohnhaft und ins AIRE-Register eingetragen sind, können auch für die österreichischen Mitglieder zum Europäischen Parlament abstimmen, sofern sie innerhalb der Frist (26. März 2024) einen entsprechenden Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz bei der Hauptwohnsitzgemeinde in Österreich gestellt haben. Sie geben ihre Stimme dann bei den von den österreichischen Behörden eingerichteten Wahllokalen ab. Nähere Informationen sowie das Antragsformular für die Stimmabgabe für die österreichischen EP-Kandidaten finden Sie auf der Webseite des österreichischen Innenministeriums unter dem Link: https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Europa-Wählerevidenz eingetragen bleiben (und somit auch bei den zukünftigen Europawahlen für die österreichischen Kandidaten abstimmen), solange Sie in Österreich einen Hauptwohnsitz haben oder den Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz bei ihrer Hauptwohnsitzgemeinde nicht schriftlich widerrufen.
Kontaktdaten des Wahlbüros der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien:
E-Mail: vienna.elettorale@esteri.it