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Europawahlen 2024 – Stimmabgabe in Österreich: häufige Fragen

Wer kann in Österreich für die italienischen Mitglieder des Europäischen Parlaments abstimmen?

  1. In Österreich wohnhafte italienische Staatsbürger, die ins AIRE-Register eingetragen sind, sofern sie bei den österreichischen Behörden keinen Antrag auf Stimmabgabe für die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament gestellt haben
  2. Italienische Wähler, die sich vorübergehend zu Studienzwecken oder aus beruflichen Gründen in Österreich aufhalten (sogenannte „elettori temporanei“), sofern sie innerhalb der Frist (21. März 2024) einen entsprechenden Antrag gestellt haben.


Was muss ich tun, um bei den von den diplomatisch-konsularischen Vertretungen Italiens in Österreich eingerichteten Wahllokalen meine Stimme für die italienischen Mitglieder zum Europäischen Parlament abgeben zu können?

  • Ins AIRE eingetragene Auslandsitaliener: Sie müssen nichts tun. Der Wahlschein („certificato elettorale“) wird Ihnen zeitgerecht an die Wohnsitzadresse zugeschickt.
  • „Elettori temporanei“ (vorübergehend in Österreich aufhältige italienische Staatsbürger): Es muss bis spätestens 21. März 2024 ein entsprechender Antrag gestellt worden sein.


Wann und wo können die in Österreich wohnhaften italienischen Wähler bei den Europawahlen ihre Stimme abgeben?

Italienische Wähler, die ins AIRE-Register eingetragen sind, sowie die s.g. „elettori temporanei” können ihre Stimme für die italienischen Mitglieder des Europäischen Parlaments in den von den italienischen diplomatisch-konsularischen Vertretungen in Österreich an folgenden Adressen eingerichteten Wahllokalen zu den angeführten Öffnungszeiten abgeben. Der/Die Wählerin muss hierfür das auf dem Wahlschein („certificato elettorale“) angeführte Wahllokal aufsuchen:

Bregenz: Multifunktionales Kulturzentrum, Bergmannstraße 6, 6900 Bregenz
Fr 7. Juni von 17:00 bis 22:00
Sa 8. Juni von 07:00 bis 14:00
Graz: Società Dante Alighieri, Elisabethstraße 16/Top 2, 8020 Graz
Fr 7. Juni von 17:00 bis 22:00
Sa 8. Juni von 07:00 bis 18:00
Innsbruck: Società Dante Alighieri, Leopoldstraße 4, 6020 Innsbruck
Fr 7. Juni von 17:00 bis 22:00
Sa 8. Juni von 07:00 bis 14:00
Klagenfurt: Consolato Onorario, St. Veiter Ring 1a, 9020 Klagenfurt
Fr 7. Juni von 17:00 bis 22:00
Sa 8. Juni von 07:00 bis 18:00
Linz: HBLA für Künstlerische Gestaltung, Garnisonstrasse 25, 4020 Linz
Fr 7. Juni von 17:00 bis 22:00
Sa 8. Juni von 07:00 bis 18:00
Salzburg: Consolato Onorario, Rupertgasse 24, 5020 Salzburg
Fr 7. Juni von 17:00 bis 22:00
Sa 8. Juni von 07:00 bis 18:00
Wien: Istituto Italiano di Cultura, Ungargasse 43, 1030 Wien
Fr 7. Juni von 17:00 bis 22:00
Sa 8. Juni von 07:00 bis 18:00

 

Die Stimmabgabe in einem anderen – als dem auf dem Wahlschein angegebenen – Wahllokal ist nicht zulässig.

Bitte beachten Sie: Italienische Wähler mit Wohnsitz in Österreich, die einen Antrag auf Stimmabgabe für die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament gestellt haben, wählen hingegen am 9. Juni 2024 in den von den österreichischen Behörden eingerichteten Wahllokalen.


Wie wird für die italienischen Mitglieder des Europäischen Parlaments in Österreich gewählt?

Die Stimmabgabe ist nur in den von den italienischen diplomatisch-konsularischen Vertretungen eingerichteten Wahllokalen möglich. Der Wahlschein („certificato elettorale“) und ein gültiges Ausweisdokument sind vorzuweisen. Bei den Europawahlen kann nicht per Briefwahl abgestimmt werden.


Welche Unterlagen werden für die Stimmabgabe benötigt?

Die Wähler erhalten den Wahlschein („certificato elettorale“) per Post vom italienischen Innenministerium an die Wohnsitzadresse zugesandt. Die „elettori temporanei“ erhalten den Wahlschein an die bei Antragsstellung bekanntgegebene Adresse.
Auf dem Wahlschein sind Adresse und Öffnungszeiten des Wahllokals vermerkt.


Ich habe meinen Wahlschein nicht erhalten. Was kann ich tun?

Das italienische Innenministerium schickt den Wahlschein per Post an die Hauptwohnsitzadresse des Wählers. Der Versand erfolgt bis spätestens 25. Mai 2024 (15. Tag vor dem Wahltermin in Italien). Sollten Sie den Wahlschein nicht erhalten, kontaktieren Sie bitte die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien (vienna.elettorale@esteri.it), um Ihre Adressdaten überprüfen zu lassen (Bitte beachten Sie, dass es dem Wähler obliegt, die Konsularabteilung zeitnah über eventuelle Änderungen seiner Wohnsitzadresse zu informieren). Ab 4. Juni 2024 kann ein Ersatzwahlschein („Duplikat“) beantragt werden. Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link: https://ambvienna.esteri.it/de/news/dall_ambasciata/2024/05/europawahlen-2024-antrag-auf-ausstellung-eines-duplikats-des-wahlscheins-ab-4-juni-2024/


Kann ich ohne Wahlschein meine Stimme im Wahllokal abgeben?

Nein.


Kann ein AIRE-Wähler ersuchen, dass sein Wahlschein nicht an seine Wohnsitzanschrift, sondern an eine andere Adresse zugestellt wird?
Nein. Der Wahlschein wird direkt vom italienischen Innenministerium an die Wohnsitzadresse zugeschickt.


Wer sind die Kandidaten?
Es werden die 76 italienischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Italienische Wähler in Österreich stimmen für die Listen der italienischen Kandidaten ihres Wahlsprengels ab. Es gibt 5 Wahlsprengel: Nordwest-Italien, Nordost-Italien, Mittelitalien, Süditalien, Inseln.


Können italienische Wähler auch für die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments abstimmen?

Ja, wenn sie innerhalb der von den österreichischen Behörden festgesetzten Frist (26. März 2024) einen entsprechenden Antrag bei der österreichischen Wohnsitzgemeinde gestellt haben. Diese Wähler können ihre Stimme (für die österreichischen EP-Mitglieder) dann am 9. Juni 2024 bei den von den österreichischen Behörden eingerichteten Wahllokalen abgeben (nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des österreichischen Innenministeriums unter: https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/).

 

Diese Webseite wird laufend mit von den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellten Informationen aktualisiert.